Eine der wichtigsten Aufgabe des Rates der Stadt ist es, die Arbeit der Verwaltung und des Oberbürgermeisters zu überwachen. So soll der Rat sicherstellen, dass die Verwaltung im Sinne der Bürger arbeitet. Um diese Kontrollaufgabe ausführen zu können, stehen dem Stadtrat umfangreiche Auskunftsrechte zu.

Bei Missachtung der Rechte des Rates, sollten alle Alarmglocken schrillen (Foto: Alexostrov)
Insbesondere können die Ratsmitglieder Anfragen an die Verwaltung stellen. Diese sollen von den Dezernenten, wenn möglich, schon in der Sitzung beantwortet werden. Ist das nicht möglich, ist die Verwaltung verpflichtet, die Anfragen spätestens in der übernächsten Sitzung schriftlich zu beantworten (§9 (4) Geschäftsordnung des Rates).
Leider setzt die Bochumer Stadtverwaltung sich über dieses Recht der Ratsmitglieder immer wieder bewusst hinweg. Wichtige Anfragen werden zunächst gar nicht, erst auf massiven Druck oder erst mit Monaten Verspätung beantwortet.
Folgender Fall erweckt darüber hinaus den Eindruck, als würde die Verwaltung, wenn ihr eine Nachfrage nicht genehm ist, versuchen sich einer Beantwortung bewusst zu entziehen:
Die Fraktion „FDP und Die STADTGESTALTER“ stellte bereits 2015 (17.09.) vier Fragen zu den 6,6 Mio. städtischen RWE-Aktien (Anfrage 20152556): Weiterlesen